Mit einer Patientenverfügung haben Patienten und Patientinnen Gewissheit, dass ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch dann respektiert wird, wenn sie ihn nicht mehr selber äussern können.
Weniger als 5% der betroffenen Personen verfügen über ein solches Dokument. Doch eine Patientenverfügung entlastet die Angehörigen und das medizinische Personal bei schwierigen Entscheidungen. Wichtig ist, die Verfügung regelmässig zu aktualisieren, damit sich Angehörige und Ärzte nötigenfalls auf die Angaben verlassen können.Das Rote Kreuz des Kantons Zürich bietet einen Patientenverfügung, ergänzt durch ein telefonisches oder individuelles Beratungsangebot. Letztlich geht es um die Entscheidung, ob das Leben durch medizinische Massnahmen verlängert werden soll oder nicht.
Sie können die SRK PatientInnenverfügung kostenlos herunterladen oder bestellen.
|