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Vaterschaftsanerkennung

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Vaterschaftsanerkennung

Sind Sie nicht verheiratet, ist es von Vorteil, wenn der Vater das Kind vor der Geburt anerkennt.

Idealerweise erscheinen Sie gemeinsam zur Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde. Grundsätzlich können Sie auf irgendeinem Zivilstandsamt der Schweiz Ihre Vaterschaft anerkennen lassen. Sie benötigen dann jedoch zusätzliche Dokumente.

Zur Anerkennung benötigen Sie, sowohl vom Vater als auch der Mutter, folgende Unterlagen:

  • Neu ausgestellter Personenstandsausweis, erhältlich beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes
  • Pass oder Identitätskarte
  • Schriftenempfangsschein oder eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 6 Monate), falls Sie nicht in der Gemeinde wohnen, wo Sie die Anerkennung machen. Sie erhalten die Dokumente bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes.

Ausländische Eltern benötigen zusätzlich zu den oben aufgeführten, folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des ausländischen Elternteils
  • Ausländerausweis
  • Dokument des Heimatlandes, das den Zivilstand bescheinigt (anstelle des Personenstandsausweises)
  • Ledigkeitsbescheinigung der Mutter, sofern sie keine C-Bewilligung hat.
  • Vom bereits geborenen ausländischen Kind eine neue Geburtsurkunde (erhältlich beim Zivilstandsamt des Geburtsortes).

Vereinbaren Sie auf alle Fälle vorgängig telefonisch einen Termin und informieren Sie sich erneut nach den benötigten Dokumenten. Das für Sie zuständige Zivilstandsamt finden Sie in unserer Adressliste.

 

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