Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen ist somit straffrei. Ab der 13. Woche darf ein Schwangerschaftsabbruch nur auf ärztliche Verordnung hin erfolgen.
“Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.“ (Art. 119 Absatz 1 StGB)
Seit November 2002, kurz nach dem Inkrafttreten der Fristenregelung, kann “die Pille danach“ rezeptfrei in Apotheken bezogen werden. Die Pille heisst “NorLevo®“ und entspricht der gängigen Pille nur mit einer massiv höheren Dosierung. Sie verhindert den Eisprung und hemmt, im Falle einer Befruchtung, den Eitransport und das Einnisten in der Gebärmutter.
Je früher die Pille danach genommen wird, desto sicherer ist die Verhütung.
Innert 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen, erwartet man eine Sicherheit von 95%. 24-48 Stunden danach sind es noch 85% und 48-72 Stunden danach noch 58%. Mit der Pille danach, wirkt man stärker belastenden späteren Schwangerschaftsabbrüchen entgegen. Ein Schwangerschaftsabbruch sollte ausschliesslich von einer dazu befähigten Ärztin/Arzt vorgenommen werden. Hier finden Sie entsprechende Adressen.
Ob gewollt oder nicht, der Tod eines Babys ist eine tiefgreifende, schmerzhafte und schier unaushaltbare Erfahrung für die Frau.
Lebt Sie in einer Beziehung oder hat bereits Kinder, wirkt sich dieser Verlust logischerweise auf die Beziehung resp. die ganze Familie aus. Erlauben Sie sich um diesen Verlust zu trauern, nehmen Sie Abschied von dem Kind, denn es ist, egal wie klein, ein Teil von Ihnen.
Suchen Sie Trost, in dem Sie mit anderen Betroffenen darüber sprechen, vielleicht hilft es Ihnen zu hören, was anderen in dieser untröstlichen Situation geholfen hat. Hier finden Sie Fachstellen und Selbsthilfegruppen, die Ihnen bei der Trauerarbeit und der Bewältigung dieses Verlustes unterstützend zur Seite stehen.