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Friedensrichterämter

Unser Experte
Friedensrichterämter

Herzlich willkommen auf der Homepage des Verbandes der Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich.

Es ist unser Ziel, mit dieser Homepage über unsere Tätigkeiten, Zuständigkeiten, Abläufe, Amtsadressen etc. zu informieren.

Prozessverhandlungen

Jeder Prozessverhandlung geht eine Schlichtungsverhandlung voraus.

Seit Inkraftsetzung der neuen Zivilprozessordnung per 1.1.2011 kann der Friedensrichter anschliessend und auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelrichter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit CHF 2'000.00 entscheiden.

Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 kann er den Parteien zudem neu einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Verband der Friedensricherinnen und Friedensrichter des Kantons Zürich. Hier finden Sie das Aemterverzeichnis!

Kanton Bern

Regionalgerichte

Regionalgerichte beurteilen erstinstanzlich unabhängig vom Streitwert alle zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten und Vollstreckungssachen, die nicht ausdrücklich einem andern Gericht zugewiesen sind. Sie entscheiden ausser in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten als Einzelgerichte.

In Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen mit einem Streitwert von weniger als 15’000 CHF entscheiden die Regionalgerichte in Dreierbesetzung. Dabei wirken neben der Gerichtspräsidentin oder dem Gerichtspräsidenten zwei Fachrichterinnen oder Fachrichter mit, von denen je eine oder einer der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite angehört.

Hier finden Sie die Adressen der Regionalgerichte!

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