Subvent. Wohnen - Genossenschaften

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Subventionierte Wohnungen werden in der Regel durch den Kanton, die Gemeinde oder durch entsprechende Stiftungen vermietet. Anrecht auf solche Wohnungen, deren Mieten deutlich unter den lokal üblichen Preisen liegen, haben Personen mit bescheidenem Budget.

Wer eine solche Wohnng beantragt, muss über seine finanzielle Lage genau Auskunft geben (Steuerausweis).

Die stadtzürcherischen Wohnbaugenossenschaften feierten im Sommer 2007 ihr 100-jähriges Jubiläum. Genossenschaftliches Wohnen steht für Selbshilfe, Selbstverantwortung, Solidarität und Gemeinschaftlichkeit. Wer in einer Genossenschaft wohnt, ist gleichzeitig Mitglied dieser Genossenschaft und somit "Mitbesitzer" der Liegenschaft. Da Genossenschaften keine hohen Renditen erwirtschaften müssen, liegen die Mietpreise unter den marktüblichen Preisen.

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