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Wieviel kostet eine Scheidung?

Unser Experte
Wieviel kostet eine Scheidung?

Offensichtlich variiert die Situation von einem Paar zum nächsten. Manche Fälle brauchen nur Unterstützung, um die notwendigen Papiere für das Gericht zu erstellen, andere brauchen ein Gespräch, um sich über bestimmte Aspekte der Trennung oder Scheidung zu einigen. Wieder andere schaffen es, sich nur auf einen Teil zu einigen und lassen unsere Juristen/Juristinnen eine Lösung vorschlagen oder überlassen offene Punkte dem Gericht.

Aber wie viel kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Unser Experte Pascal Gemperli antwortet

Vereidigter Mediator, akkreditiert vom Schweizerischen Mediatorenverband (SDM), Beisitzender Richter am Friedensgericht und Gründer von einvernehmliche-scheidung.ch.

Pascal Gemperli antwortet kostenlos auf Ihre Fragen:
Telefon: +41 21 566 16 89 oder
E-Mail: info@gemperli-mediation.ch  

Die Antwort hängt vom ausgewählten Ansatz ab. Im Falle eines «klassischen» juristischen Verfahrens, mit einem Anwalt an Ihrer Seite, ist es nahezu unmöglich, die Kosten zum Vorherein zu bestimmen, denn diese hängen von der Dauer des Verfahrens, der Anzahl der Anhörungen, von der Arbeit des Anwalts/der Anwältin, etc. ab. Man sollte sicherlich mit mehreren tausend Franken rechnen; unter Umständen sogar bis zu mehreren tausend Franken pro Person in komplizierten Situationen.


Im Gegensatz dazu, sind die Kosten im Falle eines einvernehmlichen Verfahrens klar vorhersehbar und deutlich tiefer. Man kann zwischen den Kosten, die beim Mediator entstehen und den Gerichtskosten unterscheiden. einvernehmliche-scheidung.ch hat einen Pauschalbetrag entwickelt: Eine Scheidung kostet beispielsweise CHF 490.-, das macht CHF 245.- pro Person. Dieses Modell trifft auf 90% der Dossiers zu. Für andere können beispielsweise zusätzliche Mediationssitzungen notwendig sein, die zu CHF 180.- pro Stunde verrechnet werden, somit macht es CHF 90.- pro Person. Normalerweise überschreiten die Gesamtkosten auch mit einer Mediation den Betrag von CHF 500.- pro Person nicht.

Was die Gerichtskosten betrifft, variieren diese von einem Kanton zum nächsten. Dadurch dass die Dossiers, die durch unsere Plattform erstellt werden, auf der Idee einer Scheidung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung beruhen, werden die Minimalkosten angewendet. Ende 2021 hat einvernehmliche-scheidung.ch eine vergleichende Studie mit den Gerichtskosten in der Schweiz aufgestellt, um einen Überblick über die Kosten zu erhalten.

Im Folgenden sehen Sie die minimalen Gerichtskosten, mit denen gerechnet werden muss, innerhalb der Deutschschweiz:

  • Aargau: 1’800.- (Bezirksgericht Lenzburg)
  • Appenzell Ausserrhoden: 800.-
  • Appenzell Innerrhoden: 2’000.- (Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden)
  • Bern: min. 600.- Betrag wird anhand des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens berechnet.
  • Basel-Land: 2’000.- (Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost)
  • Basel-Stadt: 500.- bis 5’000.- Betrag wird anhand des Nettoeinkommens berechnet.
  • Freiburg: 1’500.- (Gericht des Seebezirks) und 1’000.- (Gericht des Greyerzerbezirks)
  • Glarus: 1’800.-
  • Graubünden: 1’500.- (Regionalgericht Surselva)
  • Luzern: 1’600.- bis 2’000.-
  • Nidwalden: 1’800.-
  • Obwalden: 1’800.-
  • Gallen: 1’800.- (Kreisgericht Toggenburg)
  • Schaffhausen: 3’000.-
  • Solothurn: 1’700.- (Richteramt Dorneck-Thierstein in Dornach)
  • Schwyz: 1’800.- (Bezirksgericht Schwyz)
  • Thurgau: 1’800.- (Bezirksgericht Weinfelden)
  • Uri: 1’700.- (Landgericht Uri)
  • Wallis: 800.- bis 1’200.- (Bezirksgericht Visp)
  • Zug: 1’800.- bis 2’000.-
  • Zürich: 2’400.- (5. Abteilung Bezirksgericht Zürich)

Dementsprechend sollten Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung mit umfassender Einigung bei einvernehmliche-scheidung.ch mit CHF 490.- plus den Gerichtskosten, die Sie oben entnehmen können, rechnen. Dieser Betrag entspricht dem Totalbetrag, der dann an zwei verteilt wird, wenn jede der beiden Parteien seinen Kostenanteil übernimmt.

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