Die Heilpädagogische Sonderschule der Stadt Bern erfüllt die im Sinne des Gesetzes der IV sowie im Art. 72 des Gesetzes über die Primarschulen im Kanton Bern und im Berner Arbeitsplan festgelegten Erziehungsmassnahmen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Die Schule orientiert sich an den Lebens- und Lernbedürfnissen ihrer Schüler. Sie stellt sich bei ihren Zielsetzungen und in ihren organisatorischen Formen auf die geistigbehinderten Schüler ein, um deren Recht auf Bildung und Erziehung zu gewährleisten.