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Jede politische Gemeinde im Kanton Zürich hat einen oder mehrere FriedensrichterInnen. Gewählt durch die Stimmberechtigten für eine Amtszeit von jeweils 6 Jahren, führen sie als erste Instanz die obligatorischen Sühnverfahren durch.
Können sich die Parteien nicht einigen, leiten FriedensrichterInnen bei folgenden Streitigkeiten die erstinstanzlichen Verhandlungen:
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Scheidungen, Trennungen (umstrittene)
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Vaterschaften, Unterhaltszahlungen
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Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
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Forderungen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
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Konsumentenstreitigkeiten
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Ehrverletzungen und Persönlichkeitsverletzungen
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Nachbarschaftsstreitigkeiten
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Forderungen
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Einträge Bauhandwerkerpfandrecht und Pfandrecht
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Aberkennungen, Rückforderungen etc.
Mietstreitigkeiten zwischen Vermietenden und Mietenden gehen an die Schlichtungsstelle. Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gehen ans Arbeitsgericht. |
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Für weitere Informationen, klicken Sie auf die Adresse.
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2740 Moutier
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8036 Zürich
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8026 Zürich
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8037 Zürich
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8034 Zürich
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2502 Biel/Bienne
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3270 Aarberg
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4912 Aarwangen
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3123 Belp
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3400 Burgdorf
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3550 Langnau i. E.
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3082 Schlosswil
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3011 Bern
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3601 Thun
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3800 Interlaken
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3752 Wimmis
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3792 Saanen
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8032 Zürich
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5201 Brugg
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