|
|
|
|
Auf Grund von richterlichen Verfügungen kann es dazu kommen, dass das elterliche Besuchsrecht nur unter Aufsicht stattfinden kann.
SozialarbeiterInnen organisieren den entsprechenden Ort und begleiten die Familie zu diesen Treffen.
|
|
 |
Für weitere Informationen, klicken Sie auf die Adresse.
|
|
No Keywords
|
Powered by v 4.6.5 © 2002-2012 All rights reserved |
|
|