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Alimente


Der nicht obhutsberechtigte Elternteil entrichtet Kinderalimente an seine aus getrennten oder geschiedenen Ehen stammenden Kinder, bis zu deren Volljährigkeit oder bis zum Abschluss deren ersten Ausbildung.

Die Höhe der Alimente wird bei der Scheidung festgelegt. Die Sozialämter gewähren Alimentenbevorschussung und helfen Alimente "einzutreiben", sollte der/die AlimentenzahlerIn den Verpflichtungen nicht nachkommen.

 

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