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Neben den Hebammen, die im Krankenhaus arbeiten, gibt es auch freischaffende Hebammen. Diese begleiten Frauen bei Hausgeburten sowie im Wochenbett, ambulanten Geburten, und im Anschluss an den Spitalaufenthalt zu Hause.
Nach KVG, zahlt die Krankenkasse 10 Tage Hebammenbetreuung nach der Geburt, abgezogen von den Tagen im Spital. Somit wenn eine Frau 3 Tage im Spital bleibt, kann die freiberufliche Hebamme noch 7 Mal bei der Familie vorbeigehen, wenn sie 4 Tage im Krankenhaus bleibt, noch 6, etc. Des Weiteren werden 3 Stillberatungen während der ganzen Stillzeit von der Krankenkasse übernommen. Diese kann durch die Hebamme erfolgen oder durch eine Stillberaterin im Spital.
Die Schwangerschaftskontrollen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Sie führen die medizinisch notwendigen Untersuchungen (Herztöne hören, Bauch bzw. Lage des Kindes ertasten) so wie Blutentnahmen und Urinproben durch. Für die 2 vorgesehenen Ultraschalle überweisen die Hebammen an Fachärzte.
Freischaffende Hebammen bieten teilweise Geburtsvorbereitungs-, Säuglingspflege- und Rückbildungskures an. |