Zürich | Bern        Suisse Romande

Die Partner von dieFamilie :   


 

Print Me

Partner von BernFamilie:

Arbeiten wenn das Kind krank ist

Ein krankes Kind bringt die fein ausgeklügelte Planung grundsätzlich durcheinander. Kranke Kinder dürfen nicht in die Krippe, gehen nicht in die Schule oder den Hort.

Womöglich trifft es exakt den Tag, an dem Sie eine wichtige Sitzung haben, von der Sie unmöglich fernbleiben können. Die Grosseltern wohnen nicht in der Nähe, die Nachbarn sind in den Ferien und der andere Elternteil ist auf Geschäftsreise. Leider gibt es in solchen Notsituationen wenig Unterstützung von aussen.
Die Rechtslage
Es ist Ihre rechtliche Pflicht, sich um Ihr (krankes) Kind zu kümmern. Artikel 36 des Arbeitsgesetzes sagt: „Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.“

Als Familienpflichten gelten:

  • Die Erziehung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr. 
  • Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen.

Folglich haben Sie das Recht, sich während drei Tagen um Ihr krankes Kind zu kümmern. Ist das Kind noch nicht gesund, kann der andere Elternteil diese drei Tage ebenfalls beanspruchen, was bedeutet, dass Sie gemeinsam maximal sechs Tage beziehen können, um Ihr Kind zu pflegen. Der Anspruch gilt pro Krankheitsfall, nicht pro Kalenderjahr.

Wie weiter nach 6 Tagen?
Gemäss Obligationenrecht Art. 324a haben Sie im ersten Anstellungsjahr, im Falle einer Arbeitsverhinderung, während maximal 3 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeiten Sie länger im Betrieb, steigt der Anspruch. Die Höhe ist jedoch nicht weiter gesetzlich geregelt und ist abhängig vom Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag, respektive von der gängigen Rechtssprechung.


  

Siehe auch

 

Veranstaltungen

 
 

In unserer Rubrik

Unsere Favoriten

Für weitere Informationen, klicken Sie auf die Adresse.

 

 

Adressen

No Keywords
  

Suisse Romande
quicksite  Powered by quicksite v 4.5.5  © 2002-2010 All rights reserved
QuickMenu